Wir bieten Fortbildungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Aus Freiburg - Bundesweit
Kinderschutz & Gefährdungseinschätzung
Wir bieten unser beliebtes Seminar Kinderschutz und Gefährdungseinschätzung als 1-tägiges oder 2-tägiges Grundlagenseminar an. Die Inhalte werden individuell an der Zielgruppe des Seminars ausgerichtet (Jugendamt, freie Träger der Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Kindertagespflege, etc.).
Beteiligungsorientierter Kinderschutz
Unser Seminar beteiligungsorientierter Kinderschutz adressiert an das weitere Vorgehen nach einer Gefährdungseinschätzung. Die Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern & Eltern sind vielfältig und von zentraler Bedeutung für das Gelingen von Kinderschutzfällen.
Gesprächsführung im Kinderschutz
Kinderschutz bewegt sich häufig in dem Spannungsfeld von Konfrontation und Kooperation. Beides muss kein Widerspruch sein, wenn die fachliche Haltung stimmt und der Fokus auf der gemeinsamen Sorge um das Kind liegt.
Wie das gelingen kann, üben wir mit Schauspieler:innen in unserem Seminar.
Kinderschutz & Datenschutz
Kinderschutz ist auf eine gute Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner und Institutionen angewiesen. Um diese Zusammenarbeit effektiv und mit Handlungssicherheit gestalten zu können, sind datenschutzrechtliche Kenntnisse unerlässlich.
Institutionelle Schutzkonzepte
Institutionelle Schutzkonzepte dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Die Grundstruktur von Schutzkonzepten ist einheitlich, die individuelle Ausgestaltung der Struktur jedoch von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich. Kinder in inklusiven Einrichtungen können anderen Gefahren ausgesetzt sein als Kinder ohne Inklusionsbedarf. Es ist daher nicht zielführend ein gelungenes Schutzkonzept zu kopieren und in anderen Einrichtungen anzuwenden, sondern Schutzkonzepte sind immer nur für ihre individuelle Einrichtung ideal.
Sexuelle Gewalt an Kindern & Jugendlichen
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein Bereich mit sehr unterschiedlicher Ausprägung. Nicht alle Formen von sexueller Gewalt sind strafbar - aber alle Formen sexueller Gewalt verletzen Kinder und Jugendliche.
Da die Dunkelziffer von Betroffenen sexueller Gewalt hoch ist, ist das Wissen rund um das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von zentraler Bedeutung. Strafbare Formen und nicht-strafbare Formen sexueller Gewalt, Tätertypologien und Täterstrategien, Möglichkeiten sexuelle Gewalt zu erkennen und professionell damit umzugehen stellen die Grundsäulen dieses Semianrs dar.
NEU: Verfahrenslotse
Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 sind umfassende Rechtsänderungen im inklusiven Leistungsrecht eingetreten. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung nach § 10a SGB VIII. Mit dieser Regelung wird dem Jugendamt eine „vorgeschaltete“ Beratung aufgegeben, mit welcher junge Menschen und ihre Familien umfassend über ihre Rechte zu informieren sind. Für die Jugendhilfe kommt mit dem Verfahrenslotsen eine weitere herausfordernde und wichtige Aufgabe hinzu. Der Verfahrenslotse wird in einer Doppelrolle als Berater des Jugendamtes und als Anwalt des Leistungsberechtigten tätig werden. Dies setzt – wie bereits im Rahmen der Beratung nach § 10a SGB VIII – eine hohe sozialpädagogische und rechtliche Expertise voraus.
NEU: Neuordnung inklusives Leistungsrecht
Mit Wirkung zum 10. Juni 2021 sind im SGB VIII umfangreiche inklusive Neuregelungen im Leistungsrecht in Kraft getreten. Auch das sonstige Leistungsrecht (z.B. § 19, § 27 Abs. 2 und 3 und § 41 SGB VIII) hat weitgehende Rechtsänderungen erfahren. Im Rahmen der Fortbildung werden diese (inklusiven) leistungsrechtlichen Grundlagen und das Hilfeplanverfahren unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Praxis und aktueller Rechtsprechung beleuchtet.
Betriebserlaubnisverfahren & Vertragsrecht
Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 sind umfangreiche Rechtsänderungen im Betriebserlaubnisrecht nach §§ 45 ff. SGB VIII und im Vertragsrecht nach § 77 SGB VIII sowie §§ 78a ff. SGB VIII in Kraft getreten. Infolge der Rechtsänderungen in §§ 45 ff. SGB VIII stellen sich komplexe Rechtsfragen bei Beantragung neuer Betriebserlaubnisse und bei Anpassung der Grundlagen für bestandskräftige Erlaubnisse. Im Rahmen der örtlichen Prüfung stellen sich insbesondere Fragen zum Prüfungsumfang und der Einsichtnahme in die zu führenden Bücher. Von erheblicher Bedeutung sind auch die bestehenden Meldepflichten gem. § 47 SGB VIII. Schließlich werden auch die bei Abschluss der Qualitätsentwicklungs-, Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu beachtenden aktuellen Rechtsänderungen und Entwicklungen beleuchtet.
Hilfeplanung
Um den individuellen Situationen der Leistungsberechtigten gerecht zu werden, stehen im Fokus eines gelingenden Hilfeplanprozesses drei Säulen: der Beziehungsaufbau, der Verstehensprozess des Einzelfalles und die Ressourcenorientierung.
Ausgangspunkt des Hilfeprozesses ist die Motivation zur Veränderung der Beteiligten im Hilfeprozess. Erst wenn die Motivation erarbeitet wurde, kann hieraus ein Ziel abgeleitet werden. Erst wenn die Ziele bekannt sind, kann erarbeitet werden welche Maßnahme in Qualität und Quantität zu dem Ziel führt. Ist die Motivation unklar, sind auch die Hilfen wenig effektiv. Die aktive Partizipation von allen am Hilfeplanprozess beteiligten ist daher von zentraler Bedeutung.
Was ist Kindeswohl?
Die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung unterliegen einer großen subjektiven Deutung. In diese mischen sich eigene Werte, Moralvorstellungen und Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Das Wissen um die Entwicklung und die Bedürfnisse von Kindern ist maßgeblich für die Entscheidung, wann im Einzelfall die Grenze zu einer Kindeswohlgefährdung überschritten ist.
Unser Seminar wird interdisziplinär von zwei Referent:innen durchgeführt und thematisiert entwicklungspsychologische sowie medizinische Grundlagen im Kinderschutz.
Jugendhilfe trifft Medizin
An der Schnittstelle Kinderschutz & Medizin gibt es wichtige Neuregelungen durch Art. 1 und 2 des KJSG und spannende Entwicklungen. Zum einen erlebt die Medizin eine zunehmende Professionalisierung im Bereich des Kinderschutzes durch die örtlichen Kinderschutzgruppen, Gewaltschutzambulanzen, etc.
Zum anderen sind auch für die Kinder und Jugendhilfe durch Rechtsänderungen in § 8a SGB VIII sowie § 4 KKG neue Berührungspunkte zu den medizinischen Berufen entstanden. Diese Neuregelungen und bereits bestehende Strukturen (z.B. AG 78) gewinnen aufgrund der Notwendigkeit multiprofessionellen Handelns zunehmend an Bedeutung für einen gelingenden Kinderschutz.
NEU: aktuelle Empfehlungen im Kinderschutz & Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzverläufen
In der jüngeren Vergangenheit sind mehrere Fälle von Kindesmisshandlung öffentlich bekannt geworden. Unser Referent Prof. Dr. Kepert hat in mehreren Expertenkommissionen mitgewirkt. Das Wissen aus aus den Kommissionen und aus schwierigen Kinderschutzverläufen wollen wir im Rahmen des Seminars weitergeben.
.Neu: Vernachlässigung als Kindeswohlgefährdung
Die Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen ist in der Statistik der häufigste Grund für ein Kinderschutzverfahren. Gleichzeitig ist es eine der Formen von Kindeswohlgefährdung, die schwer zu identifizieren ist. Vernachlässigung kann sich körperlich, emotional, erzieherisch und im Bildungsbereich manifestieren. Schiwerig erscheint die Grenzziehung zwischen Vernachlässigung als Risikofoaktor und eine konkreten Gefährdung, als Grenzziehung zur Kindeswohlgefährdung. Ebenso die mögliche Fern- und Folgeschäden stellen eine Besonderheit der Vernachlässigung dar, auf die wir im Seminar genauer eingehen.
Online Seminar:
13.09.2024, 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Kosten: 150,-€ p.P.
Prof. Dr. Kepert & Dr. med. Markus Wegenke
Anmeldung per Mail: info@fzkj.de
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