SGB VIII Reform - das IKJHG

Das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) bringt zum 01.01.2028 tiefgreifende
Veränderungen im SGB VIII mit sich – von der Neugestaltung des Leistungsrechts und der
Planverfahren bis hin zur Neustrukturierung der Finanzierung der Leistungen, des
Kostenbeitragsrechts und des inklusiven Kinderschutzes. Diese Reformen stellen alle Träger der
öffentlichen und freien Jugendhilfe vor große Herausforderungen
– und bieten gleichzeitig die
Gelegenheit, die Zukunft der Jugendhilfe aktiv mitzugestalten!

Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe werden in den nächsten Jahren umfassende
Umstrukturierungen
vornehmen müssen. In unserem praxisnahen Online-Seminar erhalten
Sie einen umfassenden Überblick über die geltende Rechtslage sowie alle relevanten
Rechtsänderungen. Sie erfahren, welche Auswirkungen die Reformen für die Praxis der öffentlichen
und freien Jugendhilfe haben und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

Nutzen Sie die Chance, sich frühzeitig zu informieren: Prof. Dr. Jan Kepert, der als Sachverständiger im Prozess „Gemeinsam
zum Ziel – wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ im Auftrag des BMFSFJ maßgeblich
beteiligt war, wird Ihnen auf Basis des veröffentlichten Referentenentwurfs alle wichtigen Inhalte
und aktuellen Entwicklungen verständlich und praxisorientiert vermitteln.

Melden Sie sich zu einem der ersten drei Termine an, bereiten Sie Ihre Organisation auf die
kommenden Veränderungen vor und bleiben Sie flexibel: Je nach Fortschritt des
Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie über alle Neuerungen auf dem Laufenden und werden Sie
weiter informieren.

Termine: 23.09.2024; 24.10.2024 und 21.03.2025
Seminarzeit: 9:00 bis 13:00
Seminarort: Online per Zoom
Kosten: 175 Euro
Anmeldung per Mail an info@fzkj.de oder über die Homepage https://www.kepertsgbviii.de/fortbildung/

Das FZKJ freut sich auf einen spannenden Austausch mit Ihnen und freut sich über jede Anmeldung!