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Willkommen auf der Seite des Freiburger Zentrums für Kinder- und Jugendhilfe.

Wir bieten Fortbildungen für die Kinder- und Jugendhilfe. Aus Freiburg – Bundesweit.

Das FZKJ beschäftigt sich als Fort- und Weiterbildungsinstitut mit allen Fragen, welche sich in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Rechtsgebieten stellen.

Unser Arbeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen der Fortbildungen, Rechtsgutachten und Fallsupervisionen, insbesondere im Kontext von Kindesmisshandlung und Kindeswohlgefährdung.

Services

Unsere Angebote

Mit unseren Angeboten möchten wir insbesondere die Akteure der öffentlichen und freien Jugendhilfe ansprechen. Unser Angebot richtet sich aber auch an Rechtsanwälte:innen, Richter:innen, Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG, wie beispielsweise Mitarbeiter:innen der Gesundheitsberufe, Psychologen:innen,  Lehrer:innen und weitere Akteure.  

Zur Identität des FZKJ gehört ein multiprofessioneller Ansatz. Daher arbeiten wir in einem multiprofessionellen Team aus Jurist:innen, Sozialarbeiter:innen, Mediziner:innen und Psycholog:innen.

Mehr über Zertifizierungen Mehr über unsere Seminare

Interdisziplinär

Fortbildungen für die Praxis
Unsere Fortbildungen setzen sich aus rechtlichen, methodischen und praktischen Elementen zusammen und werden von Referenten:innen unterschiedlicher Professionen gestaltet. Das bildet die Grundlage für einen interdisziplinären Wissenstransfer für die Praxis.

Nachhaltig

Informiert bleiben, Netzwerke knüpfen
Das Netzwerk Kinderschutz bietet die Möglichkeit regelmäßig im Austausch mit den Praktiker:innen im Kinderschutz zu sein und über aktuelle Themen im Kinderschutz informiert zu bleiben. Wir freuen uns, wenn Sie Teil des Netzwerks werden.

Erfahren

Auf den Punkt gebracht
Die Kunst komplexe Sachverhalte verständlich und praxisorientiert zu vermitteln ist unsere Stärke. Das Wissen aus vielen Jahren Fortbildungen und Praxis ist elementarer Bestandteil unserer Fortbildungen.

Unsere Kooperationspartner:innen

Aktuelles

01. Oktober 2025 Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs („UBSKM-Gesetz“) wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2025 das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) grundlegend erweitert. Insbesondere § 9b Abs 1 und 2 SGB VIII stellt die Jugendämter und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe vor erhebliche Herausforderungen. Mit § 9b SGB VIII sind Einsichtsrechte […]