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Seminare

Update insoweit erfahrene Fachkraft

Kursinformationen

Format: Online oder in Präsenz

Dauer: 2 Tage

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Seit der Einführung des Qualitätsstandards insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) in das SGB VIII im Jahr 2005, haben sich zahlreiche Änderungen im Bereich der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Methodik ergeben. Zudem hat sich durch die Änderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) zum 10.06.2021 der Adressaten:innenkreis der IEF deutlich vergrößert. Die Beratung durch die IEF ist ein zentraler Qualitätsstandard für den Kinderschutz, weshalb eine fortlaufende Weiterentwicklung der Beratung analog zu den rechtlichen und fachlichen Änderungen unerlässlich ist.

Durch die Art und Methodik der Beratung, kann der Verlauf und Ausgang eines Kinderschutzverfahrens maßgeblich mit beeinflusst werden. Daher gilt für die Beratung eine Methodenvielfalt, aber weniger eine Reduzierung auf einzelne Methoden wie der kollegialen Beratung nach dem Heilsbronner Modell. Da die Fallverantwortung in jedem Fall bei der zuständigen Fachkraft bleibt und nicht auf die IEF übergeht, braucht es Beratungsmodelle, welche die ratsuchende Person befähigen zu einem eigenen Ergebnis zu kommen, dieses als IEF aber nicht vorzugeben.

Ganz relevant für die Praxis der IEF ist die Sprache Kinderschutz: wo beginnt das Kinderschutzverfahren? Was sind Diagnosekriterien für eine Kindeswohlgefährdung nach Auslegung der aktuellen Rechtsprechung? Warum ist eine Kindeswohlgefährdung unabhängig von der Kooperation der Eltern zu bewerten? Wann endet ein Kinderschutzverfahren? Wie geht es nach der Beratung durch die IEF weiter?

Schwerpunkte

 Relevante rechtliche Änderungen für die IEF durch das KJSG

  • IEF & Inklusion
  • Neuer Adressaten:innenkreis für die IEF und Auswirkungen auf die Beratung
  • Methodenvielfalt für die IEF Beratung
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Begriff Kindeswohlgefährdung
  • IEF Beratung als Prozessqualität verstehen
  • Kinderschutz und die Rolle der Eltern
  • Stellschrauben zur Gefährdungseinschätzung in der IEF Beratung
  • Das weitere Vorgehen nach der Beratung
Termine
  • 2 Tage:
    11.03.2026 09:00 - 14:00 Uhr
    12.03.2026 09:00 - 14:00 Uhr
  • 2 Tage:
    30.09.2026 09:00 - 14:00 Uhr
    01.10.2026 09:00 - 14:00 Uhr
Kosten

275,-€

Referenten

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet.

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Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dr. med. Markus Wegenke / Sozialarbeiter & Mediziner

Berufserfahrung als Sozialarbeiter im ASD, Kinder- und Jugendpsychiatrie & Inobhutnahmeeinrichtung.

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Promotion als Mediziner am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Freiburg zum Thema Gewalt an Minderjährigen.

Seit Juni 2021 zusammen mit Prof. Dr. Jan Kepert Inhaber des Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe.

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