Die Struktur von institutionellen Schutzkonzepten
- Die Risiko- & Potenzialanalyse als Basis des Schutzkonzeptes
- Die Rechte von Kindern und Jugendlichen
- Formen von Gewalt in Institutionen
- Die pädagogische Ampel und der Fachkräfte-Codex
- Beschwerdemöglichkeiten für Kinder & Jugendliche schaffen
- CIRS und Fehlerkultur in Einrichtungen
- Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Prozesspläne & Meldepflichten bei Fällen von Kindeswohlgefährdung
beispielhafte Prozessdurchführung:
1. Fachtag
für alle Personen, die in ihren Einrichtungen Schutzkonzepte implementieren werden. Hier wird allen Teilnehmenden die Struktur, Inhalte und Besonderheiten vermittelt, damit diese nach dem Fachtag in den einzelnen Einrichtungen erarbeitet werden können.
½ tägige Veranstaltung (09:00 Uhr – 12:00 Uhr).
2. Prozessbegleitung
Erarbeitung der institutionellen Schutzpläne in den Einrichtungen durch die verantwortlichen Personen unter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Erfahrungsgemäß brauchen diese Prozesse mindestens 6 Monate (je nach Größe der Einrichtung und fachlichen Schwerpunkten).
Prozessbegleitung persönlich vor Ort, telefonisch, per Onlinekonferenz oder Mail.
3. Implementationstag
Zum Abschluss des Prozesses kommen alle Beteiligten für eine ½ tägige Veranstaltung (09:00 – 13:00 Uhr) zusammen und berichten aus den Arbeitsprozessen. Hier gibt es Gelegenheit sich über offene Fragen auszutauschen und einzelne Schutzkonzepte zu präsentieren. Zudem wird hier das weitere Vorgehen nach dem Arbeitsprozess besprochen. Schutzkonzepte müssen durch die Einrichtungen fortlaufend evaluiert und ggf. angepasst werden. Hierzu empfiehlt es sich, dass es einzelne Vertreter:innen aus den Einrichtungen gibt, die hierzu die Prozessverantwortung übernehmen.