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Seminare

Neuordnung inklusives Leistungsrecht

Kursinformationen

Format: Online oder in Präsenz

Dauer: 1 Tage

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Mit Wirkung vom 10. Juni 2021 sind umfassende Rechtsänderungen im inklusiven Leistungsrecht eingetreten. Dies betrifft das materielle Leistungsrecht (inklusive Jugendarbeit, inklusive Tageseinrichtung, Änderungen im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, Änderungen bei der Hilfe zur Erziehung mit einer Kombination von Hilfen, Änderungen bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe für junge Volljährige), das inklusive Hilfeplanverfahren mit einer Verzahnung des Hilfeplans nach SGB VIII und des Teilhabe- sowie Gesamtplanverfahrens nach SGB IX sowie die gemeinsame Verantwortung verschiedenster Leistungssysteme für eine bedarfsdeckende Leistungserbringung und die gemeinsame Gestaltung von Zuständigkeitsübergängen. Zudem ist erstmals der Bereich des inklusiven Kinderschutzes mit Neuregelungen in § 8 Abs. 4, § 8a Abs. 4 sowie § 42 Abs. 2 und 3 SGB VIII explizit normiert worden.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 kommt für die Jugendhilfe mit dem Verfahrenslotsen eine herausfordernde und wichtige weitere Aufgabe hinzu. Der Verfahrenslotse wird in einer Doppelrolle als Berater des Jugendamtes und als „Anwalt-light“ des Leistungsberechtigten tätig werden. Dies setzt – wie bereits im Rahmen der Beratung nach § 10a SGB VIII – eine umfassende Expertise voraus.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss der inklusiven Weiterentwicklung mit Wirkung vom 1. Januar2028 wird es schließlich zu einer umfassen den Neuordnung der Kinder- und Jugendhilfe kommen.

Schwerpunkte

Insbesondere wird es um folgende Themen gehen:

  • Neuordnung des Leistungsrechts; insbesondere das künftige Rechtsverhältnis von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe
  • Begriff der (drohenden) Behinderung
  • Verfahren des Bedarfsfeststellung und (Hilfe-)Planverfahren
  • Neuordnung des Kostenbeitragsrechts?
  • Neufassung des Leistungserbringerrechts?
  • Wie kann inklusiver Kinderschutz ausgestaltet werden?

Im Rahmen der Veranstaltung werden wir uns aus rechtlicher und fachlicher Sicht intensiv mit den Rechtsänderungen der Stufe 1 (10.06.2021), Stufe 2 (01.01.2024) und Stufe 3 (01.01.2028) beschäftigen, welche erhebliche Auswirkungen für Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe haben werden.

Termine

Nach Vereinbarung, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr.

Kosten

175,-€

Referent

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet. 

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Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

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