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Seminare

Jugendhilfe trifft Medizin

Kursinformationen

Format: Online oder in Präsenz

Dauer: 1 Tage

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen kann nur in Kooperation mit Netzwerkpartnern:innen effektiv und wirkungsorientiert gelingen. Die Praxisfälle und Problemlagen sind oft vielschichtig und betreffen verschiedene Bereiche aus dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht sowie dem Strafrecht.

Für einen gelingenden Kinderschutz ist daher eine Kenntnis von Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Bereiche unerlässlich, damit das gemeinsame Ziel erreicht werden kann: Kinder und Jugendliche effektiv zu schützen. An dem Übergang von Jugendhilfe und Medizin gibt es wichtige Neuregelungen durch Art. 1 und 2 des KJSG, sowie spannende Entwicklungen durch eine zunehmende Professionalisierung im Bereich Kinderschutz: örtlichen Kinderschutzgruppen, Gewaltschutzambulanzen, Kinderschutzmediziner und spezialisierte Einrichtungen wie Childhood-Häuser sind nur einige dieser interessanten Entwicklungen. Da Schädigungen von Kindern und Jugendlichen regelmäßig auch mit Gewalt, Missbrauch und weiteren Delikten einhergehen, ergeben sich neben der Medizin auch relevante Beziehungen zu den Strafermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden. An diesen Kooperationsebenen darf der Sozialdatenschutz nicht vergessen werden, damit der Vertrauensschutz zu den Betroffenen gewahrt werden kann.

Mit unserem Seminar wollen wir Brücken bauen zwischen der Jugendhilfe, den medizinischen Berufen, dem Zivil- und Strafrecht und weiteren relevanten Kooperationspartnern:innen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wir erörtern die Rechtsgrundlagen, die Aufgaben und Grenzen, gemeinsame fachliche Haltung und Wege zur fallbezogenen und fallübergreifenden Kooperation unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundlagen.

Schwerpunkte
  • Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz aus dem SGB VIII
  • Fachliche Haltung im Kinderschutz
  • Schädigungsereignisse bei Kindern & Jugendlichen
  • Die Neuerungen des KJSG
  • Kinderschutz als dynamischer Prozess
  • Zum Gefahrenbegriff und der aktuellen Rechtsprechung von BGH und BVerfG
  • Schnittstellen von Jugendhilfe und Medizin
  • Anzeigepflicht bei Misshandlung von Minderjährigen
Termine

Nach Vereinbarung, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr.

Kosten

175,-€

Referenten

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet. Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dr. med. Markus Wegenke / Sozialarbeiter & Mediziner

Berufserfahrung als Sozialarbeiter im ASD, Kinder- und Jugendpsychiatrie & Inobhutnahmeeinrichtung.

Promotion als Mediziner am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Freiburg zum Thema Gewalt an Minderjährigen.

Seit Juni 2021 zusammen mit Prof. Dr. Jan Kepert Inhaber des Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe.

Seminar-Anmeldung

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