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Seminare

Fallanalysen problematischer Kinderschutz­verläufe

Kursinformationen

Format: Online oder in Präsenz

Dauer: 1 Tage

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Infolge der Aufdeckung der Missbrauchskomplexe in Staufen (Baden-Württemberg) und Nordrhein-Westfalen ist es zu einer umfassenden Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes gekommen. In Nordrhein-Westfalen ist ein sehr modernes Kinderschutzgesetz entwickelt worden, mit welchem das Jugendamt als die Zentralstelle des Kinderschutzes benannt wird. Auch mit dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses „Lügde“ sind wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes gemacht worden. Im Saarland ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu möglichem sexuellem Missbrauch am Universitätsklinikum veröffentlicht worden, welcher auch für die Jugendhilfe wichtige Erkenntnisse beinhaltet. In Kürze wird eine Aufarbeitungskommission weitere Vorschläge machen. Dabei geht es auch um mehr multiprofessionelles Handeln unter Beachtung des Datenschutzes. Die mit dem KJSG in § 8a SGB VIII und §§ 4,5 KKG erfolgten Rechtsänderungen sollen weiterentwickelt werden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2022 gefordert, Fallanalysen zu problematischen Kinderschutzverfällen als gesetzliche Aufgabe in das SGB VIII verbindlich aufzunehmen. Hintergrund sind problematische bzw. fehlgeschlagene Fälle von Misshandlung und Kindeswohlgefährdung, bei denen die betroffenen Familien in Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe standen. Die einzelnen

Aufarbeitungen in den Kommunen haben zu dem Ergebnis geführt, dass Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzfällen zu einem Fachstandard der Aufarbeitung werden sollten, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen Institutionen wiederherzustellen.

Die Erfahrungen aus schwierigen Fallverläufen möchten wir für alle Teilnehmenden transparent machen – man lernt aus nichts so gut wie aus Fehlern. Der Referent, Prof. Dr. Kepert, hat aktiv in den Kommissionen bei der Weiterentwicklung mitgewirkt.

Neben dem Fachinput aus den Aufarbeitungskommissionen besteht Gelegenheit zum Austausch und zur Reflexion.

Schwerpunkte
  • Skizzierung und Reflexion einzelner problematischer Kinderschutzfälle
  • Qualitätsstandards von Kinderschutzverfahren
  • Prozessqualität versus Ergebnisorientierung
  • Bedeutungen der Prozessqualität für Praxis
  • Garantenpflicht & methodische Auswirkungen
Termine

Nach Vereinbarung, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr.

Kosten

175,-€

Referent

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet. Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

Dr. med. Markus Wegenke / Sozialarbeiter & Mediziner

Berufserfahrung als Sozialarbeiter im ASD, Kinder- und Jugendpsychiatrie & Inobhutnahmeeinrichtung. Promotion als Mediziner am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Freiburg zum Thema Gewalt an Minderjährigen.

Seit Juni 2021 zusammen mit Prof. Dr. Jan Kepert Inhaber des Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe.

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