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Seminare

Jugendamt und Familiengericht in der gemeinsamen Sorge um das Kind

Kursinformationen

Format: Online (Zoom)

Dauer: 1 Tage

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengericht ist von einer besonderen rechtlichen Komplexität geprägt. Im Seminar werden die unterschiedlichen Anlässe und Wege der gerichtlichen Anrufung übersichtlich und praxisnah dargestellt. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen einer familiengerichtlichen Einschaltung aufgrund einer festgestellten Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB VIII und einer Anrufung bei fehlender Mitwirkung der Sorgeberechtigten oder des jungen Menschen an der Gefährdungseinschätzung (Halbsatz 2).

Darüber hinaus werden die spezifischen rechtlichen Anforderungen bei einem Widerspruch gegen eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII erläutert – inklusive der daraus folgenden Schritte und Entscheidungsprozesse.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Stellungnahmen an das Familiengericht nach § 50 SGB VIII. Hier wird detailliert behandelt, welche Inhalte notwendig sind, wie rechtliche Vorgaben eingehalten werden und welche Bedeutung der Sozialdatenschutz für die Formulierung der Stellungnahmen hat.

Schwerpunkte
  • Anlässe der Anrufung
  • Widerspruch im Rahmen der Inobhutnahme
  • Stellungnahmen verfassen
  • Sozialdatenschutz
Termine

20.04.2026, 09:00 Uhr – 14:00 Uhr.

Kosten

175,-€

Referent

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet. 

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Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

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