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Seminare

Inklusiver Kinderschutz und aktuelle Entwicklunge der Eingliederungshilfe

Kursinformationen

Format: Online (Zoom)

Dauer: 3 Stunden

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind Leistungserbringer nach dem SGB VIII in den Kinderschutz einzubeziehen. Dies betrifft auch die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Welche Möglichkeiten zum Einbezug der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX bestehen ist hingegen nicht klar gesetzlich vorgezeichnet. Möglichkeiten und Grenzen unter Beachtung des Datenschutzes werden beleuchtet. Auch die Leistungserbringung nach § 35a SGB VIII und § 99 SGB IX unter Beachtung der Planverfahren und aktueller Entwicklungen werden im Rahmen des Seminars dargestellt.

Schwerpunkte
  • Wann ist Kinderschutz inklusiv?
  • Änderungen für die Kinder- und Jugendhilfe
  • Änderungen für das SGB IX
Termine

10.07.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Kosten

100,-€

Referent

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet. 

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Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII sind Leistungserbringer nach dem SGB VIII in den Kinderschutz einzubeziehen. Dies betrifft auch die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Welche Möglichkeiten zum Einbezug der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX bestehen ist hingegen nicht klar gesetzlich vorgezeichnet. Möglichkeiten und Grenzen unter Beachtung des Datenschutzes werden beleuchtet. Auch die Leistungserbringung nach § 35a SGB VIII und § 99 SGB IX unter Beachtung der Planverfahren und aktueller Entwicklungen werden im Rahmen des Seminars dargestellt.

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