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Die SGB VIII Reform – Neustart der Kinder- & Jugendhilfe zum 01.01.2028

Kursinformationen

Format: Online

Dauer: 3 Stunden

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)  werden zum 1.1.2028 weitreichende Veränderungen im SGB VIII erfolgen. Insbesondere werden das Leistungsrecht und die Planverfahren umfassend reformiert werden. Aber auch die Finanzierung der Leistungen, das Kostenbeitragsrecht und der inklusive Kinderschutz werden neu strukturiert werden.

Die Leistung der Schulbegleitung wird über eine infrastrukturelle Ausgestaltung auf völlig neue Beine gestellt werden. Umfassende Veränderungen sind bei der Steuerung und der Leistungserbringung die Folge. Schließlich bringt das Reformgesetz Veränderungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer.

Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe werden sehr schnell in den nächsten Monaten umfassende Umstrukturierungen vornehmen müssen. Im Rahmen unseres 3 stündigen Online-Seminars wird ein Überblick über die geltende Rechtslage sowie alle relevanten Rechtsänderungen und die Auswirkungen für die Praxis der öffentlichen und freien Jugendhilfe gegeben.

Schwerpunkte
  • Änderungen im Leistungsrecht und Planverfahren
  • Finanzierung
  • Änderungen für Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe
  • Schulbegleitung als infrastrukturelles Angebot
Termine

Inhouse-Seminar bei Ihnen vor Ort: nach Vereinbarung, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Kosten

150,-€

Referent

Prof. Dr. Jan Kepert / Jurist & Hochschullehrer

Jan Kepert ist Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen im SGB VIII, insbesondere des Standardwerks LPK-SGB VIII. Herr Kepert hat in den letzten Jahren für viele Landesregierungen Rechtsgutachten zu den Themen Kinderschutz und Datenschutz erstattet.

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Im Zuge der KJSG-Reform wirkte er als Wissenschaftler im Auftrag des Bundesfamilienministeriums bei dem Projekt “Hochproblematische Kinderschutzverläufe – Betroffenen eine Stimme geben” mit. Bei mehreren öffentlichen Anhörungen im Familienausschuss des Deutschen Bundestages nahm er Stellung zu Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

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