Neue Herausforderungen für die öffentliche und freie Jugendhilfe durch das „UBSKM-Gesetz“ und Verbesserungen im Kinderschutz?
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs („UBSKM-Gesetz“) wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2025 das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) grundlegend erweitert. Insbesondere § 9b Abs 1 und 2 SGB VIII stellt die Jugendämter und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe vor erhebliche Herausforderungen. Mit § 9b SGB VIII sind Einsichtsrechte in „Erziehungshilfe-, Eingliederungshilfe-, […]